Bereits seit Entstehen der Qualitätssicherung im Krankenhaus, speziell für den Betrieb medizintechnischer Geräte, durch die Medizingeräteverordnung beschäftigen wir uns mit diesen Themen.
Heute ist dieser Bereich durch Gesetze und Verordnungen weitgehend abgesichert. Alle Vorgaben einzuhalten und dabei dem Unternehmensziel einen wichtigen, auch wirtschaftlichen Beitrag beizusteuern, wird dadurch nicht einfacher.
Gleichzeitig bietet das Medizinproduktegesetz mit den daraus folgenden Verordnungen und Normen, unternehmensweit und gegenüber den Lieferanten Standards zu definieren, einzufordern und zu überwachen.
Ohne definierte Aufbauorganisation, Verfahren und Prozesse ist es nur sehr beschränkt möglich, sich ein Bild über z.B. die Arbeitsweise einer Dienstleister und Lieferanten zu machen
Sie erhalten ein Führungsinstrument, mit welchem die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeiter ständig verbessert werden kann.
So erhalten Sie ein einfaches, leicht zu pflegendes Managementsystem. Komplizierte, „Auditoren kompatible“ aber praxisferne Systeme führen zu Abneigungen bei den wichtigsten Beteiligten eines Managementsystems: Ihren Mitarbeitern!
Eine Stärke unserer Leistung liegt in der Integration verschiedener branchenspezifischer, insbesondere aber auch adaptierbare branchenübergreifender Managementsysteme.